Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teil 1 / Abonnements (print und digital)

 

  1. Anwendungsbereich

    Diese AGB gelten für alle Abonnements von Print- und Digitalangeboten der J. Mergelsberg GmbH & Co. KG, vertreten durch die Geschäftsführer Stephan Schmidt und Katrin Scheimann, Bahnhofstraße 6, 46325 Borken (im Folgenden „der Verlag“, Vertragspartner des Kunden [1]).

    Der Verlag ist berechtigt, die Ausgestaltung des Print- sowie des Digitalangebots inhaltlich und im Umfang angemessen zu ändern.

  2. Ausschließlichkeit der AGB

    Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Verlag und dem Kunden gelten ausschließlich diese AGB sowie etwaige individuelle Vereinbarungen. Die Anwendbarkeit von AGB des Kunden ist ausgeschlossen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich im Einzelfall etwas anderes vereinbart haben.

  3. Vertragsschluss, Widerruf und Kündigung
    1. Die Bestellung des Kunden ist ein Vertragsangebot, dass der Verlag durch die Bestellbestätigung annimmt. Der Verlag ist nicht zur Annahme verpflichtet.
    2. Die Belieferung beginnt spätestens fünf Arbeitstage nach Bestelleingang.
    3. Der Abschluss von Probeabonnements und Abonnement-Sonderaktionen ist innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr für einen Bezugshaushalt nur einmal möglich.
    4. Sofern Sie den Abonnementvertrag im Wege des Fernabsatzes (insb. per Brief, Telefon, Internet) geschlossen haben, hat der Kunde das in Ziffer 4. beschriebene Widerrufsrecht.
    5. Unbefristete Abonnementverträge können mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Verträge, in denen eine Mindestbezugsdauer vereinbart worden ist, können erstmalig mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestbezugsdauer ordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestbezugsdauer wird der Vertrag unbefristet mit einer Kündigungsfrist von einem Monat fortgesetzt.
    6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
    7. Die Kündigung bedarf der Textform.
  4. Widerrufsrecht

    Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem (bei digitalen Leistungen) dem Kunden die erste Ausgabe zum Abruf bereitgestellt wurde oder an dem (bei gedruckten Leistungen) der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Verlag (J. Mergelsberg GmbH & Co. KG, Bahnhofstr. 6, 46325 Borken – Telefon: 02861 9440, Telefax: 02861 944-109, verlag@borkenerzeitung.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat der Verlag ihm alle Zahlungen, die er von dem Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die vom Verlag angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei dem Verlag eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Verlag dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Eine Rücksendung der Waren (Zeitungen) ist nicht erforderlich. Falls der Kunde dem Verlag die Waren freiwillig zurücksenden möchte, trägt er die Kosten der Rücksendung.

  5. Besondere Hinweise
    1. Beim Erwerb digitaler Produkte oder Download-Inhalte erlischt das vorgenannte Widerrufsrecht, wenn der Verlag mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Verlag mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerspruchsfrist beginnt und der Kunde seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragsausführung sein Widerrufsrecht verliert.
    2. Eigentumsvorbehalt/Rückzahlungspflicht: Im Rahmen einer Bestellung mit Prämie erhält der Kunde eine einmalige Barprämie oder einen Tablet-PC (nur bei Digital-Abonnement) in der jeweils bestellten Version. Die ausgezahlte Barprämie unterliegt der Rückzahlungspflicht bei Nichterfüllen des Vertrages, die Überlassung des Tablet-PC steht unter Eigentumsvorbehalt im Sinne des § 449 BGB. Bei Übergabe des Tablet-PC an den Kunden wird der einmalige Zuzahlungsbetrag fällig, den der Abonnent in bar oder per EC-Karte zu entrichten hat. Die Höhe der Zuzahlung variiert je nach Geräte-Modell und ist den jeweiligen Angebotsbeschreibungen zu entnehmen. Bei Verweigerung der Zahlung wird das Gerät nicht ausgehändigt. Das Gerät bleibt bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestbezugsdauer Eigentum des Verlages. Bei Zugriff Dritter (Gerichtsvollzieher, etc.) hat der Abonnent den Verlag unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden, die durch solche Zugriffe entstehen, trägt der Abonnent. Bei vertragswidrigem Verhalten des Abonnenten ist der Verlag berechtigt, überlassene Geräte auf Kosten des Abonnenten zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Abonnenten gegen Dritte zu verlangen.
    3. Der Abonnent ist verpflichtet, Mängel, gleich welcher Art, Beschädigungen oder Funktionsstörungen des Tablet-PC unverzüglich nach Bekanntwerden dem Verlag anzuzeigen. Funktionsstörungen, die auf vom Kunden zu vertretende unsachgemäße Bedienung oder Behandlung zurückzuführen sind oder sonstige Mängel, die durch den nicht vertragsgemäßen oder sonstigen nicht sachgemäßen, vom Kunden zu vertretenden Gebrauch entstanden sind, berechtigen nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen.
  6. Bonitätsprüfung
    1. Der Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiv ausfallenden Prüfung der Bonität des Bestellers. Der Verlag behält sich vor, bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen, Anschriften und Geburtsdatum an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/
    2. Wir behalten uns vor, im Falle einer negativen oder nicht eindeutigen Bonitätsauskunft, außer einer negativen Entscheidung über einen Vertragsabschluss, eine Anpassung der Zahlungsart und -weise zur Voraussetzung für eine Belieferung vorzunehmen.
    3. Mit der Eingabe Ihrer personenbezogenen Daten in unser Erfassungssystem willigen Sie in die Verarbeitung dieser Daten zu dem in Ziff. 6.1 beschriebenen Zweck der Bonitätsprüfung ein.
  7. Vergütung
    1. Es gilt die bei Vertragsschluss gültige Preisliste des Verlages. Die Preise verstehen sich inkl. der geltenden MwSt. Bei Printabonnements ist die Lieferung frei Haus enthalten.
    2. Das vereinbarte Entgelt für das Abonnement wird monatlich oder auf Wunsch quartalsweise, halbjährlich oder jährlich im Voraus mit der gewählten Bezahlungsform bezahlt.
    3. Nur bei Printabonnement: Bezugsunterbrechungen mindern das vereinbarte Entgelt erst ab dem siebten Erscheinungstag. Die Erstattung erfolgt nach dem Ende der Bezugsunterbrechung mit dem jeweils nächsten Abrechnungslauf. Der Verlag ist berechtigt, die Erstattung mit künftigen Entgelten zu verrechnen.
    4. Preisänderungen
      Der Verlag ist berechtigt, den Preis des Abonnements aufgrund gestiegener Kosten zu erhöhen. Er wird den Kunden hierüber durch Veröffentlichung in dem betroffenen Medium (Zeitung/ E-Paper/ App/ Website) informieren. Eine Einzelbenachrichtigung ist nicht möglich. Die Preisänderung wird vier Wochen vor Umsetzung angekündigt. Der Kunde ist berechtigt, bei einer Preiserhöhung um mehr als 10 % bis eine Woche vor Umsetzung ein Sonderkündigungsrecht auszuüben und den Vertrag zum Datum der Preisänderung zu beenden. Die Kündigung bedarf der Textform.
  8. Mängel
    1. Sofern eine Lieferung der Printausgabe per Boten am Wohnort des Kunden nicht möglich ist, ist der Verlag berechtigt, per Post zuzustellen. Sofern die Zustellung hierdurch erst später erfolgt, stellt dies keinen Mangel dar.
    2. Zustellmängel bei der Printausgabe sind unverzüglich unter Tel. 02861 944-150 dem Verlag mitzuteilen.
    3. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlags oder seiner Subdienstleister oder in Fällen höherer Gewalt (insb. Streik, Aussperrung, Pandemie) besteht kein Anspruch auf Minderung der Vergütung.
    4. Der Kunde hat die notwendige IT-Ausstattung sowie den eigenen Internetzugang für den Zugriff auf die digitalen Inhalte des Verlages auf eigene Kosten und Risiken zu beschaffen. Ein technischer Ausfall (ganz oder in wesentlichen Teilen, auch der Internetanbindung des Websitehosters) der digitalen Inhalte des Verlages führt erst dann zu einem Minderungsrecht, wenn dieser Ausfall vom Verlag oder seinen Dienstleistern verschuldet wurde und die Verfügbarkeit des Angebots im Monat unter 99,4 % liegt.
  9. Pflichten des Kunden bei Digital-Abonnement
    1. Der Kunde darf den für ihn eröffneten Kunden-Account nur persönlich nutzen und nicht gewerblich auswerten. Die Erstellung von Kopien einzelner Artikel darf nur für eigene private Zwecke erfolgen.
    2. Der Kunde hat sein Kundenpasswort für den Zugang zum digitalen Angebot sicher zu verwahren und darf es Dritten nicht offenbaren.
    3. Der Verlag behält sich vor, den Vertrag bei Missbrauch des Kundenaccounts, insbesondere bei Weitergabe der Einwahldaten, fristlos zu kündigen. In diesem Falle endet das Nutzungsrecht des Kunden, er bleibt aber zur Zahlung der Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin verpflichtet. Der Verlag behält sich vor, weitergehenden Schaden geltend zu machen.
  10. Streitbeilegungsverfahren Schlichtungsstelle

    Der Verlag nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen nicht teil.

 

Teil 2 / Anzeigen und Prospektbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften sowie Online-Anzeigen

 

  1. Anwendungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Werbeaufträge in Print- und Digitalpublikationen der J. Mergelsberg GmbH & Co. KG, vertreten durch die Geschäftsführer Stephan Schmidt und Katrin Scheimann, Bahnhofstraße 6, 46325 Borken (im Folgenden „der Verlag“, Vertragspartner des Werbungtreibenden/Inserenten [2]).

    Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Verlag und dem Werbungtreibenden gelten ausschließlich diese AGB sowie etwaige individuelle Vereinbarungen. Die Anwendbarkeit von AGB des Werbungtreibenden ist ausgeschlossen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich im Einzelfall etwas anderes vereinbart haben.

  2. Vertragsgegenstand
    1. Ein Werbeauftrag ist ein Vertrag über die Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel in einer Druckschrift oder im Internet sowie in Social Media des Verlages zum Zwecke der Verbreitung. Diese AGB gelten für den Werbeauftrag und alle Folgeaufträge, außerdem gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste des Verlages. Die in der Preisliste genannten Erscheinungstermine der Publikationen sind unverbindlich und können vom Verlag bei Bedarf kurzfristig dem Produktionsablauf angepasst werden.
    2. Die AGB gelten auch für Beilagenaufträge. Der Verlag nimmt Beilagenaufträge grundsätzlich erst nach Vorlage eines Musters an.
  3. Vertragsabschluss
    1. Werbeaufträge können mit allen gängigen Kommunikationsmitteln (insb. telefonisch, schriftlich oder per E-Mail) aufgegeben werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler.
    2. Der Auftrag kommt zustande durch die Bestellung des Werbungtreibenden/Inserenten (Angebot) und die Annahmebestätigung durch den Verlag in Textform oder durch Zusendung der Rechnung. Der Verlag entscheidet frei, ob er einen Werbeauftrag annimmt. Bei Buchung mehrerer Aufträge kann auch ein Einzelabruf nach sachgemäßem Ermessen abgelehnt werden.
    3. Werbeaufträge werden nach ihrem tatsächlichen Inhalt rubriziert und vergütet, nicht nach einer etwaig vom Werbungtreibenden angegebenen abweichenden Rubrizierung.
    4. Ein Werbeabschluss ist ein Vertrag über die Schaltung mehrerer Werbemittel unter Einbeziehung von Sonderkonditionen des Verlages, wobei die einzelnen verbindlichen Werbeaufträge erst durch den Abruf des Werbungtreibenden und die Bestätigung des Verlages in Textform zustande kommen. Ein Abruf ist die Aufforderung des Werbungtreibenden an den Verlag, auf Grundlage des Abschlusses ein bestimmtes Werbemittel zu veröffentlichen. Ein Werbeabschluss berechtigt zum Abruf der Einzelaufträge innerhalb eines Jahres. Die Abrechnung erfolgt jeweils für den Einzelauftrag. Gibt es am Ende der Laufzeit des Werbeabschlusses eine Minderabnahme gegenüber dem im Werbeabschluss vereinbarten Werbevolumen, werden die geschalteten Werbemittel nachträglich mit dem realen Volumen und der dafür gültigen Rabattstaffel abgerechnet und der Mehrbetrag nachträglich abgerechnet.
    5. Ein Anspruch auf Veröffentlichung in einer bestimmten Ausgabe bzw. in einem bestimmten Ressort besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Sollte ein Werbemittel in einer bestellten Ausgabe oder einem bestellten Digitalressort nicht platziert werden können, ist der Verlag berechtigt, das Werbemittel zum gleichen Preis in der nächsterreichbaren Ausgabe oder in einer Ausgabe mit größerem Verbreitungsgebiet zu platzieren, wenn es nicht für die Bestellung einer bestimmten Ausgabe einen objektiven, dem Verlag mitgeteilten Grund gibt.
    6. Bei Werbeaufträgen besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher. Nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ist der Widerruf bei Verträgen über Leistungen ausgeschlossen, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
    7. Der Werbungtreibende ist berechtigt, die Veröffentlichung eines bereits erteilten Werbeauftrags in Textform abzusagen, sofern die entsprechende Publikation nicht bereits in Druck gegangen ist. Er hat allerdings das auf die Veröffentlichung des erteilten Werbeauftrags entfallende Entgelt trotzdem zu bezahlen.
  4. Korrekturen
    1. Korrekturabzüge von Werbemitteln werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung vom Verlag geliefert. Korrekturen des Werbungtreibenden werden nur berücksichtigt, wenn sie bis spätestens eine Stunde vor Anzeigenschluss eingehen.
    2. Sofern eine Korrektur gewünscht wird, die nicht auf einer Abweichung des Korrekturabzuges vom Auftrag beruht, ist der Verlag berechtigt, für die Korrektur eine zusätzliche Pauschale zu berechnen.
    3. Ein Anspruch auf Rücksendung eingesendeter Vorlagen besteht nicht. Soweit nichts abweichendes vereinbart wurde, ist der Verlag berechtigt, diese Vorlagen nach Durchführung des Auftrages zu vernichten.
  5. Chiffre-Anzeigen

    Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen werden dem Inserenten per Post weitergeleitet. Der Verlag ist nicht dafür verantwortlich, wenn die Zuschriften bei der Post verloren gehen sollten.

  6. Leistungsstörungen
    1. Sollte eine digitale Veröffentlichung aufgrund einer digitalen Störung zum gebuchten Termin nicht möglich sein, ist der Werbungtreibende berechtigt, seine Werbemittelveröffentlichung zu einem mit dem Verlag abgestimmten Zeitpunkt kostenlos zu wiederholen.
    2. Ist eine Veröffentlichung (print oder digital) aufgrund höherer Gewalt oder durch vom Verlag nicht verschuldeten Arbeitskampfmaßnahmen nicht möglich, wird der Verlag von seiner Leistungspflicht frei, es bestehen keine Schadensersatzansprüche des Werbungtreibenden.
    3. Offensichtliche Mängel der Werbeveröffentlichung müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungseingang in Textform reklamiert werden, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von einem Jahr ab Veröffentlichung. Danach sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
    4. Bei fehlerhafter Veröffentlichung eines Werbemittels trotz rechtzeitig eingereichter fehlerfreier Druckunterlagen bzw. Digitaldateien und rechtzeitiger Reklamation kann der Werbungtreibende eine fehlerfreie Ersatzveröffentlichung verlangen, sofern dies nicht für den Verlag mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Verweigert der Verlag die Nacherfüllung, lässt er eine angemessene Nacherfüllungsfrist verstreichen oder schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Werbungstreibende berechtigt, die Vergütung angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
    5. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten verjähren nach 12 Monaten, im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  7. Haftungsbeschränkungen
    1. Der Verlag haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund mindestens leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Werbeauftrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Werbungtreibende regelmäßig vertraut. Die Schadensersatzpflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen den Verlag unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
    2. Soweit die Haftung des Verlages nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verlages.
    3. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
    4. Schadenersatzansprüche gegen den Verlag verjähren, mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter oder vorsätzlicher Handlung, in zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Werbungtreibende von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Beachtet der Werbungtreibende die Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von digitalen Druckunterlagen nicht, stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Werbeveröffentlichung zu.
    5. Der Werbungtreibende haftet dafür, dass übermittelte Daten frei von Viren sind. Dateien mit Viren kann der Verlag löschen, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Verlag behält sich im Übrigen Ersatzansprüche für von Viren verursachte Schäden vor.
  8. Rechte Dritter

    Der Werbungtreibende ist allein dafür verantwortlich, dass der Inhalt seiner Werbemittel rechtlich zulässig ist und er alle für die Veröffentlichung notwendigen Zustimmungen und Rechte Dritter vor Erteilung des Werbeauftrages eingeholt hat. Er stellt den Verlag von Ansprüchen Dritter wegen Veröffentlichung des Werbemittels frei, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Verlag ist nicht verpflichtet, das Werbemittel auf seine Rechtmäßigkeit hin zu prüfen. Wird der Verlag wegen einer Werbeveröffentlichung auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung in Anspruch genommen, so hat der Werbungtreibende die Kosten für diese Veröffentlichung nach der gültigen Preisliste des Verlages zu übernehmen.

  9. Rechnungsstellung
    1. Rechnungen für die Veröffentlichung von Werbemitteln werden innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar.
    2. Der Verlag ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die Ausführung weiterer Werbeaufträge (auch aus bereits erfolgten Werbeabschlüssen) auszusetzen, bis der Verzug beendet ist.
    3. Eine Aufrechnung der Werbevergütung mit Gegenforderungen des Werbungtreibenden ist nur zulässig, wenn letztere rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
  10. Sonstiges
    1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Erfüllungsort und soweit zulässig Gerichtsstand ist Borken.

 

Teil 3 / Nutzung von Verlagsinhalten

 

  1. Nutzung nur zu eigenen Informationszwecken:

    Sämtliche Inhalte, die über die Domain www.borkenerzeitung.de abrufbar sind, dürfen nur zu eigenen Informationszwecken genutzt werden. Nutzungen, die über die Nutzung zu eigenen Informationszwecken hinausgehen, sind ausdrücklich untersagt, und zwar unabhängig von einem möglichen Schutz dieser Inhalte nach dem Urheberrechtsgesetz und unabhängig von der Reichweite eines solchen gesetzlichen Schutzes.

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    • zu veröffentlichen oder abgegrenzten Personenkreisen oder einzelnen Dritten zur Verfügung zu stellen, sei es in ihrer ursprünglichen Form oder in bearbeiteter, übersetzter, umformulierter, gekürzter, erweiterter oder zusammengefasster Form, unabhängig vom Übertragungsweg (Online oder in anderer Weise).

    Handlungen, die nach dem Urheberrechtsgesetz zwingend erlaubt sind, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Nutzungen, die nach dem Urheberrechtsgesetz nicht erlaubt sind, werden durch die vorstehenden Regelungen auch für den Einzelfall nicht erlaubt.

  2. Nutzungsvorbehalt Text- und Data Mining:

    J. Mergelsberg GmbH & Co. KG behält sich die Vervielfältigung sämtlicher Inhalte, die über die Domain www.borkenerzeitung.de abrufbar sind, für das Text- und Data Mining im Sinne von § 44b UrhG vor.

  3. Sonstiges

    Erfüllungsort und soweit zulässig Gerichtsstand ist Borken.

[1] Die Bezeichnung „Kunde“ wird im Folgenden geschlechtsneutral verwendet und gilt für männliche wie weibliche Kund/innen gleichermaßen.

[2] Die Bezeichnung „Werbungtreibender/Inserent“ wird im Folgenden geschlechtsneutral verwendet und gilt für männliche wie weibliche Werbungtreibende bzw. Inserent/innen gleichermaßen.

Stand 27.03.2024